Nach den Worten des IG BAU-Bezirksvorsitzenden ist die Neuregelung insbesondere aus städtebaulicher Sicht von Bedeutung.
„Heruntergekommene, unbewohnte Gebäude entwickeln sich nicht selten zu Schandflecken, die auch die Wohnqualität in der Umgebung verschlechtern und die Entwicklung in Städten und Gemeinden blockieren. Hier muss man rechtzeitig vorbeugen“, so Wessendorf. Vor diesem Hintergrund appelliert der IG BAU-Bezirksvorsitzende an die Stadt Bochum, die neuen Möglichkeiten offensiv zu nutzen. „Jetzt sind die Städte und Gemeinden am Zug. Sie können den Eigentümern von ‚Schrottimmobilien’ sagen: Entweder Du sanierst – oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abbruchs wirst Du beteiligt“, so Wessendorf.
Ausdrücklich gehe es dabei allerdings nicht um Gebäude, die nur für kurze Zeit leer stünden und bei denen eine Modernisierung absehbar sei. „Im Fokus stehen lange Zeit unbewohnte Immobilien mit großem Sanierungsstau, die die Eigentümer verwahrlosen lassen“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende.
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